Gesamtanlagen-Satzung "Alt Heidelberg"
2003
Am 26. Juni 2003 hat der Stadtrat die Satzung zum Schutz der Gesamtanlage "Alt Heidelberg" verabschiedet. Darin heißt es: "Gegenstand des Schutzes ist das vorhandene Erscheinungsbild der Altstadt von Heidelberg mit den umgebenden Hanglagen und dem Neckar. Der Schutz umfasst das nach außen wirkende Bild der Altstadt - wie es sich dem Betrachter von den Hängen des Neckartales aus bietet - und das innere Bild der durch die historische Bebauung geprägten Straßen und Plätze, sowie die Sichtbeziehung von der Altstadt auf die Hanglagen. "
Damit steht die Aussicht von den Hängen rings um die Altstadt ausdrücklich unter Denkmalsschutz - und das zu Recht. Heidelberg ist ja nicht einfach eine Stadt am Fluss. Erst durch die Berge, auf denen das Schloss thront und der Philosophenweg verläuft, sowie das enge Tal, durch das der Fluss sich windet, entsteht der besondere Eindruck.
Auf der Karte sind die beiden Hangbereiche, nördlich und südlich des Neckars, gut zu identifizieren. Es ist jeweils der Bereich zwischen Bebauung und der roten Linie. Laut Satzung ist jede Veränderung darin genehmigungspflichtig. Diese Regel genügt aber nicht, um das Landschaftsbild zu erhalten. Landschaft verändert sich leider von selbst. Es ist eine Riesenaufgabe für die Stadtentwicklung zu verhindern, dass alle Sichtachsen durch Sukzession und Höhenwachstum der Bäume verschwinden und durch Verschattung ein Großteil der Artenvielfalt gleich mit. Artenvielfalt setzt Landschaftsvielfalt voraus.
